| Spekulativer Fonds mit Anlageschwerpunkt im Rohstoffsektor und hohen Wachstumschancen
Bei dem DWS Global Metals & Mining Typ O (ehem. DWS-Rohstoffonds) handelt es sich um ein nach deutschem Recht aufgelegtes richtlinienkonformes Sondervermögen. Das Sondervermögen ist für den risikoorientierten Anleger konzipiert, der ertragsstarke Anlageformen sucht, um gezielt Ertragschancen zu verbessern und hierzu unvermeidbare, vorübergehend auch hohe Wertschwankungen in Kauf nimmt. Hohe Risiken aus Kursschwankungen sowie hohe Bonitätsrisiken machen zeitweise Kursverluste wahrscheinlich, ferner stehen der hohen Ertragserwartung und Risikobereitschaft die Möglichkeit von hohen Verlusten des eingesetzten Kapitals gegenüber. Mindestens 51% müssen in Aktien in- und ausländischer Unternehmen angelegt werden, bei denen sich die im letzten Geschäftsbericht ausgewiesenen Umsatzerlöse oder Gewinne überwiegend aus Tätigkeiten in nachstehenden Bereichen ergeben: Gewinnung oder Aufbereitung von oder Handel mit Rohstoffen. Bei den Rohstoffen soll es sich um Metalle einschließlich Edelmetalle, Holz, Nahrungs- und Futtermittel, Schwefel, Salz, Kautschuk, Diamanten, Baustoffe oder ähnliche Grundstoffe handeln. Sofern der genannte Geschäftsbericht die erforderliche Aufgliederung der Umsatzerlöse oder Gewinne nicht enthält, kann die Gesellschaft sich durch andere geeignete Unterlagen des Ausstellers Gewissheit über die vorerwähnten Erwerbsvoraussetzungen verschaffen. Ergibt sich aus nachfolgenden Geschäftsberichten oder anderen geeigneten Unterlagen des Ausstellers, dass den vorgenannten Erfordernissen nicht mehr entsprochen wird, sind die Wertpapiere während innerhalb angemessener Frist zu veräußern. Bis zu 20% des Wertes des Sondervermögens können in verzinslichen Wertpapieren angelegt werden. Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen gelten nicht als verzinsliche Wertpapiere in diesem Sinne. Daneben können Bankguthaben, Geldmarktinstrumente und Investmentanteile sowie alle nach den Vertragsbedingungen und dem Investmentgesetz genannten Vermögensgegenstände erworben werden. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken eingesetzt werden. Beim Einsatz von Derivaten darf das Marktrisikopotential des Sondervermögens höchstens verdoppelt werden. Basiswährung ist der Euro. |
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